Analytische Kenngrößen und deren Anwendung

Erste Frage Aufrufe: 363     Aktiv: 09.04.2023 um 22:45

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Bei einer Altprüfung war folgende Frage zu beantworten. Ich stehe nur komplett am Schlauch.

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Punkte: 10

 

Zur Berechnung der Nachweisgrenze musst du aus den Werten der Blindprobe den arithemetischen Mittelwert und die Standardabweichung berechnen. Dann schau in deinen Unterlagen nach, wie ihr "Nachweisgrenze" definiert habt. Meistens ist das der Mittelwert plus 3 mal die Standardabweichung.

  ─   stefriegel 09.04.2023 um 22:45
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